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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Dürfen wir Sex haben, wenn sie 14 ist?
Fragedatum 11. 02. 2008
Frage (Pflichtfeld)

Hallo, ich habe eine Frage undzwar, meine Freundin ist 13 jahre alt und ich 18, dass wir da kein Sex haben dürfen weis ich, aber wie sieht es aus wenn sie 14 ist, dürfen wir dann laut gesetzt sex haben? oder wie alt muss sie sein mfg eV4b aus Deutschland
Antwort

Lieber eV4b Eigentlich ist das Angebot von tschau auf die Schweiz beschränkt. Soviel kann ich dir jedoch sagen: in Deutschland liegt das sogenannte Schutzalter bei 14 Jahren, in der Schweiz bei 16 Jahren. In der Schweiz also sieht die rechtliche Situation folgendermassen aus: \"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. Die Einhaltung liegt alleine in der Verantwortung des Erwachsenen, egal wie sich das Kind verhält. Vergehen gegen das Schutzalter sind Offizialdelikte. Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie von einem Delikt erfährt. Die Betroffene sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten. Weil die Verpflichtung besteht, von Amtes wegen ein Verfahren einzuleiten, kann eine solche Anzeige auch nicht zurückgezogen werden.\" In Deutschland sieht die gesetzliche Situation so aus (Quelle: Wikipedia): Schutzalter 14 Jahre Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter. Schutzalter 16 Jahre Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall - etwa mit Hilfe eines Sachverständigen - festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB verurteilte Personen. Die \"eigentliche\", d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen.\" Da ihr beide in Deutschland lebt, wird das Deutsche Recht zur Anwendung kommen. Mit anderen Worten werdet ihr euch gedulden müssen, bis deine Freundin ihren 14. Geburtstag gefeiert hat. Dann wird auch eure sexuelle Beziehung gesetzlich legal sein. Liebe Grüsse dein tschau
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