Region 
Neuregistration Noch kein Mitglied?| Nickname 
Kennwort 
Finde 
schwarzer-
			balken
 

Hallo

Du befindest dich jetzt in unserem Beratungsbereich zum Thema Rechte & Pflichten. Hier kannst du Fragen von anderen Jugendlichen lesen, die wir bereits beantwortet haben und dich vielleicht auch interessieren. Oder du kannst selber eine Frage stellen.

Um eine Frage stellen zu können, musst du dich zuerst einloggen.

Bist du noch nicht registriert bei uns? Dann kannst du dich hier registrieren.

Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Gleichalt und im Schutzalter, haben trotzdem Sex
Fragedatum 03. 03. 2008
Frage (Pflichtfeld)

ich hätte eine frage: meine freundin ist wie ich 15 jahre alt. wir hatten auch schon ein paarmal sex. ich habe darüber cshon mit meiner mutter geredet, und sie sagt es sei vom gesetz her verboten. kann das stimmen? muss ich mir da sorgen machen? glg aus berlin
Antwort

Hallo aggroberlin Ich finde es gut, dass du dich über die rechtliche Situation eurer Beziehung informierst. Hier gleich mal den passenden Gesetztestext: \"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.\" Die Einhaltung liegt alleine in der Verantwortung des Erwachsenen, egal wie sich das Kind verhält. Vergehen gegen das Schutzalter sind Offizialdelikte. Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie von einem Delikt erfährt. Die Betroffene sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten. Weil die Verpflichtung besteht, von Amtes wegen ein Verfahren einzuleiten, kann eine solche Anzeige auch nicht zurückgezogen werden.\" Das bedeutet für euch, dass es vom Gesetz her nicht verboten ist, dass ihr eine sexuelle Beziehung habt, da ihr nicht mehr als 3 Jahre auseinander seid. Es ist jedoch wichtig, dass ihr nur zusammen Sex habt, wenn es auch für beide stimmt und ihr wisst, dass jeder von euch in jeder Situation immer Stopp sagen kann. Alles Gute, dein tschau.
Zurück

Suche im Fragenarchiv

Wenn dich ein bestimmtes Stichwort interessiert, kannst du auch gezielt mit der Suchmaschine im gesamten Fragenarchiv suchen. Klicke einfach den nachfolgenden Link an, dann erscheint das Suchfenster.

Fragenarchiv

THEMENRUBRIK AUSWÄHLEN










POSTE DEINE GESCHICHTE

Schreibdichfrei.net ist ein interaktives Schreibprojekt für junge Menschen, bei dem deine Ideen und dein Feedback gefragt sind.

WERBEMATERIAL

Visitenkarten und Plakate einfach online bestellen. MEHR