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Titel (Pflichtfeld) | Bin ich trotz Epilepsie diensttauglich? |
Fragedatum | 22. 02. 2008 |
Frage (Pflichtfeld) | ich (15) leide unter relativ starken astmah und epilepsie. 1. bin ich dennoch diensttauglich? 2. wie hoch ist die entschädigung, die ich zahlen muss, wenn ich keinen militärdienst leiste? |
Antwort | Lieber lutscher92, gemäss VBS sind Epileptiker nicht diensttauglich. Die genaue Erläuterung findest du hier: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/diensttauglichkeit/medizinische.0002.html Und hier findest du die Infos zum Wehrpflichtersatz: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/partner/zivilschutz/dienstpflicht/wehrpflichtersatz.html Wie du dort siehst, kannst du die Kosten für den Wehrpflichtersatz reduzieren, wenn du Dienst im Zivilschutz (nicht zu verwechseln mit Zivildienst) leistest. Unklar ist, ob du trotz Epilepsie Zivilschutz leisten könntest. Abklären kannst du das hier: http://armee-ade.ch/cms/index.php?option=content&task=view&id=123&Itemid=163 Liebe Grüsse Dein Tschau |
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