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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Schutzalter
Fragedatum 15. 04. 2008
Frage (Pflichtfeld)

Liebes Tschau Team, ich habe gerade das CH-Gesetz durchsucht, habe jedoch keine eindeutige Antwort gefunden, deshalb würde ich gerne direkt fragen: Wie ist es, wenn ich noch nicht Volljährig bin, mein Partner jedoch schon und der altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt? Und wie sieht diese situation aus, wenn ich 16 bin? Bitte schreibt mir schnell zurück! mit lieben Grüssen Phila!
Antwort

Liebe phila Es ist gut, dass du dich zum sogenannten Schutzalter informierst. Da euer Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt (dabei ist das Geburtsdatum, nicht der Jahrgang entscheidend) und du noch im Schutzalter bist (bis 16), würde sich dein Partner strafbar machen, wenn es zu sexuellen Handlungen zwischen euch kommt. Ich gebe dir noch den ganzen Gesetzestext zum Thema Schutzalter (Art. 187): \"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.\" Die Einhaltung liegt alleine in der Verantwortung des Erwachsenen, egal wie sich das Kind verhält. \" Vergehen gegen das Schutzalter sind Offizialdelikte. Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie von einem Delikt erfährt. Die Betroffene sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten. Weil die Verpflichtung besteht, von Amtes wegen ein Verfahren einzuleiten, kann eine solche Anzeige auch nicht zurückgezogen werden. Ich hoffe, dass du nun etwas mehr Klarheit hast. Sobald du 16 Jahre alt bist und somit nicht mehr im Schutzalter, kannst du frei entscheiden, mit wem du eine sexuelle Beziehung leben möchtest. Liebe Grüsse dein Tschau
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