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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Unterhaltspflicht der Eltern
Fragedatum 18. 07. 2008
Frage (Pflichtfeld)

Mein Freund beginnt diesen Herbst sein Physik Studium an der Uni Bern. Nach der Matura im Sommer 07 verbrachte er 13 Monate im Militär. Während dieser Zeit hat er Geld gespart und neben dem Studium wird er auch arbeiten, was jedoch nicht ausreichen wird um das Studium und sein Lebensunterhalt zu finanzieren. Mein Freund lebt momentan noch bei seinem Vater in Biel wir wissen jedoch nicht wie lange noch, denn mein Freund wird finanziell überhaupt nicht von seinem Vater unterstützt. Seit mein Freund das Gymnasium besucht hat musste er immer selber für sich sorgen ausser Kost und Logie wurde ihm nichts gewährt. Während dem Gymnasium ging dies gerade mal so doch jetzt an der Uni kommen höhere Kosten auf ihn zu. Meine Fragen nun: Wäre der Vater verpflichtet sein Sohn bei der Erstausbildung finanziell zu unterstützen? Wenn ja, wie kann man vorgehen das dieser seinen Pflichten nachkommt? (Reden, bitten, flehen, nützt nichts!) Wir haben uns ebenfalls über Stipendien informiert wissen aber nicht ob das klappen würde weil das Vermögen der Eltern eine Rolle spielt. Oder würde es in dem speziellen Fall meines Freundes klappen da er keine finanzielle Unterstützung der Eltern erhält? Ich bedanke mich schon im Voraus für die Unterstützung und wäre über Links oder Kontaktstellen zu unserem Thema sehr froh!
Antwort

Liebe memoryofabutterfly Es ist gut, dass du deine Frage dem Tschau stellst. Laut dem Art. 276 ZGB sind die Eltern verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihres Kindes bis zum 18. Lebensjahr zu sorgen. Ebenfalls müssen sie während der Erstausbildung ihres Kindes/Jugendlichen zu dessen Unterhalt beitragen. Doch wie hoch diese Beiträge sind, muss individuell ausgehandelt werden. Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, dass die Eltern den Jugendlichen zum Beispiel eine Wohnung finanzieren müssen. Zudem müssen die Eltern nur zahlen, wenn es für sie zumutbar ist, das heisst zum Beispiel, wenn sie genügend finanzielle Mittel für sich selbst haben. Falls seine Eltern Vermögen haben könnte, dies tatsächlich ein Grund sein, dass er keine Stipendien erhält. Es gibt jedoch auch noch die Möglichkeit eines Darlehens. Du schreibst, dass ihr euch schon über Stipendien informiert habt. Habt ihr die Dienstleistungs des kostenlosen Beratungsgesprächs der kantonalen Erziehungsberatung in Anspruch genommen? Hier wäre sonst der Link dazu: http://www.erz.be.ch/site/index/schule-lehre-studium/sls-ausbildungsbeitraege-index/sls-ausbildungsbeitraege-kontakte.htm Dort werdet ihr sicher erafhren wie gut die Chancen für deinen Freund sind ein Stipendium zu erhalten. Es wäre sicher gut, wenn dein Freund versuchen würde sich ein Budget zusammenzustellen, welche Ausgaben er hat und wieviel Geld er neben dem, das er verdient noch benötigen würde. Auf unserer Site findet ihr ein Beispiel eines Budgets und auch noch weitere Links, zur Budgetberatung. http://www.tschau.ch/d/schule_und_job/themenbereiche?sub_th=geld#1030969552843 Die Universität bietet selbst kostenlose Beratung an. Es würde sich sicher lohnen, wenn sich dein Freund dort melden würde, denn die Fachpersonen kennen sich mit dieser Problematik aus und wissen vielleicht auch, ob es sich lohnen würde, wenn dein Freund, Stiftungen um Geld anschreiben würde. Er kann dies tun schon bevor mit dem Studium beginnt, es wäre wahrscheinlich sogar sehr wichtig, damit er weiss, wie er sich finanziell absichern kann. http://www.beratungsstelle.bernerhochschulen.ch/ Und zum Schluss noch eine Adresse, wenn es finanziell ganz eng für deinen Freund wird: http://www.gs.unibe.ch/lenya/generalsekretariat/live/stiftungen-1/sozialkasse.html Ich wünsche dir und deinem Freund einen schönen Sommer und viel Erfolg. Alles Gute, dein Tschau
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