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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Liebe zwischen Halbgeschwistern
Fragedatum 20. 12. 2009
Frage (Pflichtfeld)

Hallo liebes Tschau-Team, Ich habe ein problem und möchte gerne wissen wie es aussieht in sachen liebe zwischen Halbgeschwistern Vaterseits. Denn ich habe mich wohl in meine Halbschwester verliebt und das gleiche ist auch von ihrer seite so. Wir haben nur den selben Vater. Ist diese beziehung laut gesetz möglich? Liebe Grüsse und besten dank für eure schnelle Antwort. anderground
Antwort

Lieber anderground Gut, dass du dich beim Tschau.ch erkundigst, wenn du unsicher bist. Eine Beziehung zwischen Halbgeschwistern, die nicht rein platonisch, die also auch körperlich ist, ist nicht erlaubt. Wenn ihr also auch körperliche Nähe teilen wolltet so verstösst ihr damit gegen das Schweizer Gesetz. Laut diesem ist Sex mit Blutsverwandten ersten Grades nicht erlaubt. Strafbar ist laut dem Inzest-Gesetz Sex zwischen Kindern, Eltern, Grosseltern, Grosskindern und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Das hat auch einen biologischen Hintergrund, denn Kinder von (Halb-)Geschwistern könnten vermehrt mit genetischen Defekten geboren werden, dies weil das genetische Material von Halbgeschwistern zu ähnlich ist. Unter Sex versteht man übrigens nicht nur Geschlechtsverkehr, auch Petting, Fellatio,... gehören dazu. Allerdings gibt es bei der Sache noch eine persönliche Ebene: Du schreibst, dass ihr euch beide in einander verliebt habt. Unter Umständen kann das Ganze für euch auch zu einer sehr belastenden Situation werden, denn es ist nicht einfach eine Liebe zu unterdrücken - vor allem dann, wenn diese auch erwiedert wird. Sollten sich eure Gefühle für einander in der nächsten Zeit nicht ändern und sollte die Belastung dadurch immer grösser werden, wäre es sicherlich gut, wenn ihr gemeinsam eine Jugendberatungsstelle aufsucht. Dort könnt ihr gemeinsam mit Fachpersonen schauen wie die genauen Umstände in eurer Situation wirklich sind und welche Möglichkeiten dir/euch offen stehen. Die ersten fünf Sitzungen sind auf jeden Fall kostenlos und die Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht: Perspektive Thurgau -Zweigstellen Frauenfeld, Münchwilen und Diessenhofen Oberstadtstrasse 6 Postfach 70 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 725 02 02 Fax +41 52 725 02 09 Mail info@perspektive-tg.ch Erkundigt euch doch einfach mal telefonisch für ein Beratungsgespräch. Zudem können sie euch dort auch eine Beratungsstelle in eurer Nähe angeben, falls ihr nicht in der Nähe von Frauenfeld wohnt. Alles Gute und frohe Festtage dein Tschau
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