KINDERRECHTESTANDARDS FÜR EINE BESSERE WELT Was viele nicht wissen: Es gibt neben den Menschenrechten auch Kinderrechte. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst. 1997 hat die Schweiz diese Konvention ratifiziert. Das heisst, unser Land hat den Vertrag für gültig erklärt und sich verpflichtet, die weltweit verbindlichen Grundwerte im Umgang mit Kindern einzuhalten – über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Das ist ein grosser Meilenstein: Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden als eigenständiges, kompetentes und vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wahrgenommen. Mit all ihren Bedürfnissen und dem Recht, mitzureden. Die Kindheit erhält dadurch einen neuen Stellenwert. |
DIE UN-KINDERRECHTS- KONVENTIONKinder und Jugendliche sind oft die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Der Kerngedanke der UN-Kinderrechtskonvention ist daher, ihnen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Fast alle Staaten haben sie inzwischen ratifiziert und in ihr Landesrecht übernommen. Seit 1989 ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. DIE ZEHN WICHTIGSTEN KINDERRECHTE
(Quelle: UNICEF) LINKSWeiterlesen? Ausführliche Hintergrundinformationen, zu ihrer Geschichte sowie den vollständigen Text der Konvention findest du auf der Website der Kinderschutzorganisation UNICEF. Da gibt es auch viele weiterführende Links und den Wortlaut der Kinderrechtskonvention in 50 Sprachen. Auch die Kinderlobby Schweiz engagiert sich für die Rechte der jungen Generation: www.kinderlobby.ch |
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