KINDERRECHTE

STANDARDS FÜR EINE BESSERE WELT

Was viele nicht wissen: Es gibt neben den Menschenrechten auch Kinderrechte. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst. 1997 hat die Schweiz diese Konvention ratifiziert. Das heisst, unser Land hat den Vertrag für gültig erklärt und sich verpflichtet, die weltweit verbindlichen Grundwerte im Umgang mit Kindern einzuhalten – über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Das ist ein grosser Meilenstein: Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden als eigenständiges, kompetentes und vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wahrgenommen. Mit all ihren Bedürfnissen und dem Recht, mitzureden. Die Kindheit erhält dadurch einen neuen Stellenwert.

International sind zwar Fortschritte erzielt worden. Doch in vielen Ländern werden die Rechte der Kinder weiterhin täglich verletzt: Kinder und Jugendliche leiden unter Hunger und Armut, müssen wie Erwachsene arbeiten oder werden sogar als Kindersoldaten eingesetzt. UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, schätzt zudem, dass 2009 rund 101 Millionen Kinder keinen Zugang zu Bildung hatten, keine Schule besuchen konnten.

DIE UN-KINDERRECHTS- KONVENTION

Kinder und Jugendliche sind oft die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Der Kerngedanke der UN-Kinderrechtskonvention ist daher, ihnen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Fast alle Staaten haben sie inzwischen ratifiziert und in ihr Landesrecht übernommen. Seit 1989 ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte.

DIE ZEHN WICHTIGSTEN KINDERRECHTE

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht.
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.
  3. Das Recht auf Gesundheit.
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
  7. Das Recht auf Privatsphäre und Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

(Quelle: UNICEF)

LINKS

Weiterlesen? Ausführliche Hintergrundinformationen, zu ihrer Geschichte sowie den vollständigen Text der Konvention findest du auf der Website der Kinderschutzorganisation UNICEF. Da gibt es auch viele weiterführende Links und den Wortlaut der Kinderrechtskonvention in 50 Sprachen.

Auch die Kinderlobby Schweiz engagiert sich für die Rechte der jungen Generation: www.kinderlobby.ch

Copyright 2015 Tschau.ch