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GRENZBEREICHE DES GLAUBENS![]() Der Artikel 15 der Bundesverfassung gewährleistet die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Mit 16 Jahren bist du religiös mündig und kannst selbst bestimmen, ob du einem Glauben angehören möchtest oder nicht. In der Zeit davor hängt die Zugehörigkeit von der Entscheidung deiner Eltern ab – Kinder und Jugendliche machen so ihre ersten Erfahrungen. Es gibt unzählige weltanschauliche und religiöse Gruppierungen. Manchmal ist es nicht ganz einfach, sich zurechtzufinden. Bestimmt hast du schon den Begriff Sekte gehört oder gelesen. Die Religionsgeschichte verwendet den Begriff wertfrei. Umgangssprachlich wird der der Begriff Sekte jedoch oft abwertend verwendet, wenn vom Verhalten einer Gruppe die Rede ist, wenn sie ihre Mitglieder z. B. kontrolliert, mit einem absoluten Heilsversprechen auftritt, finanzielle Leistungen beansprucht. Du bist dir nicht sicher, was du von einer Gruppe halten sollst? Fachleute empfehlen, niemanden vorschnell zu verurteilen, sondern sich zu informieren und individuell beraten zu lassen. Es gibt Angebote der Landeskirchen und überkonfessionelle Beratungsstellen. |
LINKS ZU FACHSTELLEN, DIE DIR HELFENDu möchtest direkt mit jemandem sprechen oder suchst eine Beratungsstelle in deiner Nähe? Wir listen dir eine Auswahl an Informationsstellen auf, an die du dich wenden kannst. |
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