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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Schutzalter: Wer könnte uns anzeigen?
Fragedatum 24. 04. 2009
Frage (Pflichtfeld)

liebes tschau also erstens mal entschuldigt, dass ich soviele fragen stelle. da habt ihr sicher viel arbeit:-) also meine neue frage... mein freund ist 17 jahre alt und ich bin 14. der altersunterschied beträgt ziemlich genau 2 3/4 jahre. nun habe ich etwas vom schutzalter gehört... stimmt das, dass dieses gesetz nur gilt wenn der altersunterschied mehr als drei jahre beträgt? und wer könnte einen da eigentlich anzeigen? nur die erziehungsberechtigen oder jede beliebige person?(nachbarn etc...) vielen dank!
Antwort

Liebe schokosauce Kein Problem. Es ist wichtig, dass du dich erkundigst, wenn du unsicher bist. Mit deinen 14 Jahren bist du noch im Schutzalter. Erst wenn du 16 Jahre alt geworden bist, bist du dann nicht mehr im Schutzalter. Dieses Schutzalter besagt nun, dass man bis zum 16. Geburtstag keine sexuelle Beziehung mit jemandem haben darf, der 3 Jahre (oder mehr) älter ist als man selber. Entscheidend ist also tatsächlich, dass es nicht drei Jahre (oder mehr) Altersunterschied sein dürfen. Das Gesetz geht davon aus, dass Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren noch nicht in der Lage sind, die Tragweite einer sexuellen Handlung mit einem Erwachsenen abzuschätzen. Wenn jemand unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung begeht mit einer Person, die mindestens 3 Jahre älter ist als sie, dann macht sich die erwachsene Person strafbar und nicht umgekehrt. Unter einer sexuellen Handlung/Beziehung versteht man nicht bloss Geschlechtsverkehr oder Petting, bereits Küssen zählt dazu. Du fragst, was dann passieren könnte. Wie du oben gesehen hast, macht er sich strafbar. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) steht dazu unter dem Titel «Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen» im Artikel 187 unter anderem: \"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.\" Da der Unterschied zwischen euch beiden ja weniger als 3 Jahre ist, betrifft euch dies ja nicht, eure Beziehung ist also \'legal\'. Anzeigen dürften in einem solchen Fall beispielsweise deine Eltern, Lehrer, Nachbarn oder einfach jemand, der von dieser Geschichte etwas mitbekommen hat. Dein Lehrer und deine Eltern würden sich strafrechtlich sogar verantwortlich machen, wenn sie zulassen, dass unter Sechzehnjährige sexuelle Handlungen mit Erwachsenen haben. Liebe Grüsse und alles Gute dein Tschau
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