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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Handy-Regel in der Schule: Erlaubt?
Fragedatum 29. 06. 2010
Frage (Pflichtfeld)

Heij liebes Tschauteam! Bei uns in der Schule gilt die Regel; Wird das Handy einmal während der Schule gesehen von einer Lehrkraft, wird es bis Unterrichtsende eingezigen, geeschiet dies noch einmal, wird es 3 Tage lang eingezogen, beim dritten Mal, muss es von den Eltern abgeholt werden. Bei mir wurde es gestern für 3 Tage eingezogen. Meine Frage: Ist das überhaupt legal? Beim googleln fand ich zb. diese Seite: http://www.sv-auhof.com/schulrecht/die-wichtigsten-gesetze-auf-einem-blick/darf-dir-dein-lehrer-dein-handy-wegnehmen/ Es kann natürlich auch sein, das diese Seite nur für Deutschland gilt, desswegen frage ich euch. Grüsse DerWelcherKeinenNamenFindet
Antwort

Lieber DerWelcherKeinenNamenFindet Gut, dass du dich beim tschau.ch erkundigen willst, wenn du unsicher bist. Und auch gut, dass du dich bereits selber auf die Suche nach Infos im Internet gemacht hast. Es ist einfach eine Frage, die sich so generell nicht beantworten lässt. Denn wie du unter dem folgenden Link siehst, gibt es bezüglich \"Umgang mit dem Handy in der Schule\" unterschiedliche Regelungen. Hier reicht es, wenn du den ersten Abschnitt liest. http://www.handyknigge.ch/downloads/lehrerkommentar_handyknigge.pdf Du siehst, wenn dies eine Schulordnung vorsieht, dass Handys eingezogen werden, dann ist dies auch erlaubt - auch länger als nur bis zum Unterrichtsschluss. Ja, manchmal gibt es sogar diesbezügliche Weisungen von Gemeinden oder Kantonen, an welche sich die Schulhäuser dann halten müssen. Dass das Einkassieren des Natels grundsätzlich möglich ist, dies kannst du auch hier nachlesen (4.Frage): http://www.beobachter.ch/dossiers/jugend-pubertaet/artikel/jugendliche_die-grosse-freiheit-muss-warten/ Dass in anderen Schulhäusern die Natels sogar gleich beim ersten Mal von den Eltern abgeholt werden müssen, dies kannst du hier nachlesen (unter Punkt 6): http://www.schule-pratteln.ch/informationen/schulhausordnung/aegelmatt Wenn du willst: Spreche deine Klassenlehrerin doch mal darauf an. Du könntest sie fragen, ob dies in der Schulhausordnung so festgeschrieben sei, ob dies in anderen Schulhäusern im Kanton oder Nachbars-Gemeinden auch gelte. Versuche diese Frage nicht \"provozierend\" zu stellen, also nicht in dem Sinne, dass du es anzweifelst, ob dies erlaubt ist. Sondern einfach so, dass es dich halt interessiert, wie so etwas gehandhabt wird. Nun wünsche ich dir alles Gute und hoffe, dass du es schaffst, dich danach an eure Handy-Regel zu halten. Liebe Grüsse, dein Tschau
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