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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Flesh Tunnels / Hygienevorschrift
Fragedatum 11. 12. 2010
Frage (Pflichtfeld)

Guten Tag Wissen Sie, wie es um Artikel 1 b der Hygieneverordnung (HyV) steht? Konnte selber keinen konkreten Inhalt finden. Mich interessiert, ob diese Verordnung das Tragen von \"Flesh-Tunnels\" in Lebensmittelnbetrieben verbietet. davon sollte ja nicht die Selbe Gefahr aus gehen, wie von Ohrringen. Ausserdem haben sie ja auch die Funktion das Loch im Ohr zu bedecken (in meinem Fall 12 mm), was ja so eigentlich hygienischer ist, als mit solchen \"offenen\" Löchern zu arbeiten. Was ich mir zwar nicht vorstellen kann, dass das Gesetz da einen Unterschied macht, aber als alternative gäbe es ja auch die Plugs - natürlich alles aus verschiedenen Materialien (Metall, Holz, Kunststoff, Knochen/ Horn, Silikon, Titan ect.) Wäre super, wenn ihr da eine Konkrete Antwort geben könntet. Ich glaube solche Dinge werden auch über die Mitarbeiterschulung geregelt.. aber sind eben diese Anforderungen vom Gesetz her gegeben? Vielen Dank!
Antwort

Lieber Andrew27, eine spannende Frage, die du stellst. Es ist so, dass Gesetze immer die Grundlagen formulieren, jedoch nicht jedes kleinste Detail nennen, da die Anwendungsgebiete so unterschiedlich sind. Der Artikel 1, von dem du sprichst, umreisst in mehreren Punkten den Inhalt der Verordnung. Im Anschluss daran wird in weiteren Artikeln präzisiert. Im Bezug auf die Kleidung in Lebensmittelbetrieben sagt die HyV u.a. in Art. 21, dass die Kleidung zweckmässig, dem Arbeitsumfeld angepasst sein müsse. Das ist also ganz unterschiedlich, ob du z.B. in einer Gemüseabteilung in einem Migros, einer Metzgerei, Bäckerei oder in einer Küche oder Kantine arbeitest. Ferner sagt der Artikel, dass die verantwortliche Person die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Hände-, Körper- und Kleiderhygiene anhalten müsse. Im Wortlaut kannst du das lesen, wenn du den Link anklickst und in dem dortigen PDF auf Seite 10 scrollst: http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.024.1.de.pdf Du siehst das richtig, wenn du bemerkst, dass diese Weisungen von den internen Vorschriften rund um die Tätigkeit im Betrieb ergänzt werden und die wiederum davon abhängen, ob man z.B. mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt oder an einer Theke im Kontakt mit der Kundschaft ist. Da spielt neben der Hygiene ja oft auch noch der Eindruck nach aussen eine Rolle. Solltest also du oder ein Freund z.B. Diskussionen zu diesem Thema am Arbeitsplatz haben, wäre es am einfachsten, wenn ihr in einem Gespräch mit dem/der Vorgesetzten eine Lösung findet, die für alle stimmt. Gut möglich, dass Piercings zwar bekannt, jedoch Flesh Tunnels noch ein bisschen fremd sind und - auch aus Unwissen - Unbehagen auslösen. Da könntest du zur Aufklärung beitragen und die Alternativen wie die Plugs nennen. Solche Gespräche gelingen am einfachsten unter vier Augen und in einem ruhigen Augenblick, also nicht vor Arbeitskollegen, Kunden oder zwischen Tür und Angel, wenn es deinem Vorgesetzten gar nicht möglich ist, richtig zuzuhören. Wenn das Gespräch bereits verfahren sein sollte, kannst du auch jemanden aus der Personalabteilung ansprechen, der bei dem Gespräch dabei ist und vermittelt - das Miteinander am Arbeitsplatz ist nämlich nicht nur durch Gesetze geregelt. Herzliche Grüsse, dein Tschau
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