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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Busse während der Fahrstunde: Wer zahlt?
Fragedatum 21. 04. 2013
Frage (Pflichtfeld)

In meiner 7. Fahrstunde bin ich anscheinend (wie der Fahrlehrer sagt) über rot gefahren und wurde dabei geblitzt. Ich selber habe es nicht gesehen (als ich geschaut habe war es noch grün). Da ich direkt bei der Ampel nach rechts abbiegen musste, könnte es sein, dass ich gerade auf der Linie war, als die Ampel auf rot gewechselt hat (ich weiss es nicht, hab es nicht gesehen. Vermutlich fuhr ich zu langsam, da ich mich auf so viele Sachen konzentrieren musste). Der Fahrlehrer sagt, ich müsse die Busse (250.-) bezahlen. Stimmt das? Ich meine er hat es ja gesehen, aber auch nicht (schnell genug) reagieren können. Aber er sagt, es war schon zu spät. Ja wenn es schon zu spät war, was hätte ich dann überhaupt noch tun können? Wieso muss ich jetzt die Busse bezahlen? Oder besser gesagt muss ich die Busse bezahlen? Was hat man für Rechte als Fahrschüler? Danke für Ihre Hilfe.
Antwort

Liebe sibl

Gut, dass du dich diesbezüglich informieren willst. Um es gleich vorweg zu nehmen: Bussen während der Fahrstunde sind ein heikles und in vielen Fällen auch strittiges Thema.

Hast du schon mal im Vertrag mit dem Fahrlehrer oder auf der Homepage dieser Fahrschule nachgeschaut, ob dazu etwas in den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) steht? Viele Fahrschulen thematisieren dort das Thema Bussgelder und oft liest man Sätze wie "Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen zu Lasten des Fahrschülers."

Was sagt das Gesetz dazu? In Artikel 100 (Abschnitt 3) des Strassenverkehrsgesetzes steht, dass "für strafbare Handlungen auf Lernfahrten der Begleiter verantwortlich ist, wenn er die Pflichten verletzt hat, die ihm als Folge der Übernahme der Begleitung oblagen". Im gleichen Artikel steht jedoch auch, dass der Fahrschüler für Widerhandlungen verantwortlich ist, wenn "er sie nach dem Stand seiner Ausbildung hätte vermeiden können".

Du siehst: Die entscheidende, jedoch wohl schwierig zu beantwortende, Frage wird sein, ob du diesen Fehler nach dem Stand deiner Ausbildung hättest vermeiden können.

Ein Bespiel, wie es andere Fahrschulen regeln: Weil die Mitverantwortung für Fehler und daraus entstehenden Bussen eben auch mit dem Stand der Ausbildung zu tun hat, regelt es beispielsweise diese Fahrschule so, dass der zu bezahlende Anteil auch davon abhängt, wie weit die Ausbildung fortgeschritten ist. D.h. je näher eine Fahrschülerin/ Fahrschüler vor der Prüfung steht, desto grösser ist der Anteil, den er/sie an der Busse mittragen muss. Die Rechnung wird dann aufgeteilt zwischen dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer. Aus der Ferne betrachtet scheint dies eine faire Lösung zu sein. Dies einfach als Hinweis, wie andere Fahrschulen mit dem Thema "Strafbusse während der Fahrschule" umgehen. Gut möglich, dass das auch ein Ansatz wäre, um mit deiner Fahrschule zu verhandeln.

Wie du siehst, lässt sich die Frage also nicht eindeutig beantworten und Fahrschulen gehen unterschiedlich mit dem Thema Busse um. Du bist in dieser Diskussion aber nicht allein. Am besten wäre, wenn du dich bei der Ombudsstelle der Zürcher Fahrlehrer meldest und dort deinen Fall kurz erklärst. Wie du unter dem folgenden Link siehst, versucht die Ombudsstelle bei Fragen rund um Fahrstunden zu schlichten und zu vermitteln:

http://www.zuercherfahrlehrer.ch/verband/ombudsstelle/

Wir wünschen dir alles Gute und hoffen, dass sich eine gute Lösung finden lässt. Herzliche Grüsse, dein Tschau

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