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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Ausgehverbot für unter 16 Jährige
Fragedatum 27. 05. 2009
Frage (Pflichtfeld)

Liebes Tschau Team Ich habe vor kurzen von einem Gesetzt gehört, dass Jugendliche unter 16 nach 22:00 uhr nicht mehr auf der strasse sein dürfen Was könnt ihr mir über dieses gesetzt sagen? wie funktioniert das genau? wo gibt es ausnahmen? was sind die konsequenzen?
Antwort

Lieber Kofukan Gut informierst du dich, wenn du unsicher bist. In letzter Zeit hört man in den Medien tatsächlich wieder viel von einem Ausgehverbot für schulfplichtige Jugendliche ab 22 Uhr. Es gibt jedoch kein generelles Gesetz, das beschlossen wurde. Vielmehr haben dies bloss einige Gemeinden beschlossen, dass sich ab 22 Uhr keine schulpflichtigen Jugendlichen mehr auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen. Dies haben jedoch erst ganz wenige Gemeinden in der Schweiz eingeführt. Ein nächtliches Ausgehverbot gibt es im sanktgallischen Gossau, im Bezirk Zurzach im Aargau, im freiburgischen Kerzers sowie in ein paar Gemeinden im Kanton Bern, so zum Beispiel in Interlaken und in La Neuveville. Man hat auch versucht, dass das Ausgehverbot ganze Kantone einführen. So gab es Versuche in den Kantonen Bern, St. Gallen, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden und in Zürich. In den Parlamenten wurde das Anliegen jedoch überall abgelehnt, meistens mit der Begründung, dass Erziehung die Sache der Eltern sei. Du siehst also, es gibt kein solche generelles Gesetz, sondern dieses Ausgehverbot betrifft erst Jugendliche von ein paar wenigen Gemeinden. Zudem ist diese Massnahme auch sehr umstritten. Vielleicht magst du dich noch weiter dazu informieren? Hier findest du 3 Zeitungsartikel zu diesem Thema: http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/kein_ausgehverbot_fuer_schulflichtige__1.2555049.html http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Kein-naechtliches-Ausgehverbot-fuer-Jugendliche/story/15866544 http://www.20min.ch/news/schweiz/story/14528815 Alles Gute und ein lieber Gruss dein Tschau
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