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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Zwei Arbeitsstellen: Was ist erlaubt?
Fragedatum 14. 12. 2009
Frage (Pflichtfeld)

Darf man von Gesetzes wegen zwei Stellen haben, die zusammen mehr als ein 100%ige Arbeitspensum decken? Solange die Arbeitszeiten aneinander vorbei gehen und keine der beiden Arbeiten vernachläsigt wird? Und eine zweite Frage: Wenn ich als Teilzeit-Arbeitender eine zweite Stelle annehme, muss ich dann den jetzigen Arbeitsgeber zwingend darüber Informieren? Besten Dank für die Antworten!
Antwort

Lieber rali Es ist gut, dass du dich erkundigst. Wie du unter dem folgenden Link siehst, sind Mehrfachbeschäftigungen grundsätzlich zulässig. Es gibt dabei jedoch einige Bedingungen, die beachtet werden müssen. Wie diese aussehen, kannst du hier nachlesen: http://www.iurnet.ch/cgi-bin/iurnet.cgi?content=news&nr=70 Wie du hier auch lesen kannst, sollte der aktuelle Arbeitgeber eigentlich darüber auch informiert werden. Denn es geht ja um Arbeitsleistung, die beeinträchtigt werden könnte. Es wäre deshalb sicher empfehlenswert, wenn du offen und transparent damit umgehen würdest und den jetzigen Arbeitgeber informierst. So musst du nicht die ganze Zeit Angst haben, dass es \"auffliegen\" könnte. Zudem wird von ganz vielen Arbeitgebern sehr geschätzt, wenn ihre Mitarbeitenden offen und ehrlich sind. Du kannst dann ja erklären, dass du sehr bemüht bist, dass die Leistung im jetzigen Job nicht beeinträchtigt wird und erkläre doch auch, wieso du einen zweiten Job annehmen möchtest (wahrscheinlich verlangt es ja einfach deine finanzielle Situation - etwas, was dein Chef sicher verstehen würde). Alles Liebe, dein Tschau
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