Region 
Neuregistration Noch kein Mitglied?| Nickname 
Kennwort 
Finde 
schwarzer-
			balken
 

Hallo

Du befindest dich jetzt in unserem Beratungsbereich zum Thema Freizeit. Hier kannst du Fragen von anderen Jugendlichen lesen, die wir bereits beantwortet haben und dich vielleicht auch interessieren. Oder du kannst selber eine Frage stellen.

Um eine Frage stellen zu können, musst du dich zuerst einloggen.

Bist du noch nicht registriert bei uns? Dann kannst du dich hier registrieren.

Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Ich bin 13 und in einen 19 Jährigen verliebt..
Fragedatum 26. 11. 2007
Frage (Pflichtfeld)

Ich bin in einen 19 Jährigen verliebt bin aber erst 13 jahre alt. er mag mich. Meine eltern sind nicht einverstanden. Ich bin noch ziemlich unsicher. Was soll ich nur machen? Glg Queen die zweite
Antwort

Liebe Queen die zweite Es ist gut, dass du dich erkundigst, was du in dieser Situation machen solltest. Mit 13 Jahren bist du noch im Schutzalter. Das Schutzalter ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und ungewollten sexuellen Handlungen zu schützen. Die gesetzliche Situation zum Kontakt zwischen einem Erwachsenen und einer Minderjährigen sieht in der Schweiz so aus: \"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. - Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. -Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.\" Die Einhaltung des Schutzalters liegt alleine in der Verantwortung des Erwachsenen, egal wie sich das Kind verhält. Auch Küssen und Petting zählen bereits zu den sexuellen Handlungen, nur dass diese milder behandelt werden. Da nun der Jungen, in den du dich verliebt hast, mehr als drei Jahre älter ist als du, könnte er sich strafbar machen, wenn er mit dir zusammen sexuelle Handlungen vornimmt. Es könnte sein, dass deine Eltern aus diesem Grunde nicht einverstanden sind mit einer Beziehung zu diesem Jungen . Verliebtsein allein ist natürlich nicht strafbar. Sobald du 16 Jahre alt sein wirst und damit aus dem Schutzalter raus, kannst du ganz und gar selbst bestimmen, mit wem du eine sexuelle Beziehung leben möchtest. Bis dahin kannst du mit diesem Jungen zwar gemeinsam etwas unternehmen, aber eben in den oben geschilderten Grenzen. Ich wünsche dir alles Gute. Liebe Grüsse, dein tschau
Zurück

Suche im Fragenarchiv

Wenn dich ein bestimmtes Stichwort interessiert, kannst du auch gezielt mit der Suchmaschine im gesamten Fragenarchiv suchen. Klicke einfach den nachfolgenden Link an, dann erscheint das Suchfenster.

Fragenarchiv

THEMENRUBRIK AUSWÄHLEN










POSTE DEINE GESCHICHTE

Schreibdichfrei.net ist ein interaktives Schreibprojekt für junge Menschen, bei dem deine Ideen und dein Feedback gefragt sind.

WERBEMATERIAL

Visitenkarten und Plakate einfach online bestellen. MEHR