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Titel (Pflichtfeld) | schutzalterproblem |
Fragedatum | 07. 07. 2012 |
Frage (Pflichtfeld) | liebes tschu team ich habe ein problem...respektive eine frage. ich bin 20 jahre alt und habe seit einiger zeit eine freundin die 15 jahre alt ist. mir ist bewusst dass ich mich dadurch strafbar mache. da sie schon viel erlebt hat und auch nicht aussieht wie 15 habe ich aber ein gutes gefühl dabei. wenn jetzt aber trotzdem jemand eine anzeige gegen mich in gange bringen würde; was ist das schlimmste was mir passieren könnte dabei? gibt das eine geldstrafe oder kann ich auch in den knast wandern? (davon ausgegangen dass sie voll und ganz hinter mir steht)´´. vielen dank für eure antwort |
Antwort | Lieber terrorbunny, danke für deine Offenheit. Es ist gut, dass du nachfragst. wenn du dir nicht sicher bist. Nun ist es aber so, dass tschau.ch kein Gericht ist - nur ein Gericht kann richten und allfällige Strafen festlegen. Die Bandbreite an Strafen, die bei Verletzung des Schutzalters, zum Zug kommt, ist sehr abhängig von der Schwere des Falls. Du musst dir vorstellen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jarhren auch besonderen Schutz geniessen, weil sie noch in der Entwicklung sind und es in der Vergangenheit immer wieder zu Übergriffen von Erwachsenen gekommen ist - nicht alles geschieht im einvernehmlichen Rahmen. Da gibt es auch Missbrauch und/oder Vergewaltigungen. Vergehen können - eben abhängig von der Schwere der Straftat - von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsentzug reichen. Ich kann nachvollziehen, dass der Schutz dir in eurem Fall vielleicht zunächst nicht einleuchtet, weil ihr verliebt seid. Jedoch ist die Gesetzeslage eindeutig. Du machst dich strafbar. Vor dem Gesetz ist auch nicht entscheidend, ob das Mädchen reifer und älter wirkt als es ist, und/oder, ob es bereits sexuelle Erfahrungen hat. Es ist zudem so, dass du als der Ältere/Erwachsene auch mehr Verantwortung hast. Ein Argument könnte daher auch sein, dass du deine Freundin so sehr respektierst und liebst, dass du sie nicht in etwas hineinziehen möchtest, das illegal ist. Du schreibst ja, dass sie 15 Jahre alt ist. Vielleicht ist es daher nur eine Frage von ein paar Monaten, die ihr warten müsstet, bevor ihr intim miteinander werdet. Hier zwei Links, bei welchen du alles Wissenswerte zum Schutzalter findest, wenn du die Lage nochmals in Ruhe durchlesen möchtest: http://www.tschau.ch/beziehung/sexualitaet/schutzalter/ http://www.lilli.ch/straftat_sexueller_uebergriff_gesetz/ Herzliche Grüsse, dein Tschau. |
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