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Fragen, die andere zu diesem Thema gestellt haben

Titel (Pflichtfeld) Ferien im Jahrespraktikum
Fragedatum 27. 07. 2011
Frage (Pflichtfeld)

Ich fange am 15.8. ein Jahrespraktikum in einer Privatschule als FaBe an. ich habwê eine Wöchentliche Arbeitszeit von 32,5 h, arbeite also nicht 100% dafür bekomme ich 500 Fr. brutto. so weit so gut, aber ich versteh das nicht ganz mit den Ferien, ich habe 3 Woche zu gut kann aber nicht entscheiden wann, jetz haben mir aber schon mehrere Leute gesagt das ich 5 Wochen zugut habe weil ich nochnicht 18 bin. Stimmt das? und wie Leuft das denn jetzt genau? Zählen die 8 bezahlten Feiertage auch zu den Ferien? Danke für eure Hilfe
Antwort

Liebe TooTired

Gut, dass du dich erkundigen willst, wenn du unsicher bist. Es ist in der Tat so, dass man bis zum 20. Lebensjahr 5 Wochen Ferien und ab dem 20. Lebensjahr 4 Wochen Ferien zu Gute hat – egal wie hoch die Arbeitsprozente sind. 

Siehe dazu folgenden Gesetzesartikel:

OR Art. 329a

http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a329a.html

Deine Ferien können nur gekürzt werden, wenn das Praktikum nicht ein volles Jahr dauert. Möglich wäre es auch, wenn du eine Semsterpause hättest oder ähnlich.

Über den Zeitpunkt der Ferien entscheidet der Arbeitgeber- wenn immer möglich nimmt er natürlich Rücksicht auf die Wünsche der Arbeitnehmer. Er muss mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Auch hierzu der entsprechende Gesetzesartikel:

OR Art 329c

http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a329c.html

Feiertage sind kantonal geregelt und zählen nicht als Ferien.

Am besten wäre es nun, wenn du deinen Vertrag mit jemandem aus deiner Schule anschauen könntest. Oder du wendest dich ans Bildungszentrum:

https://www.bz-gs.ch/grundbildung/fabe/fage-fachrichtung-kinderbetreuung

Liebe Grüsse alles Gute, dein Tschau

 

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