BEI DER ARBEIT FEHLEN

Wenn du länger als drei Tage krank bist, musst du deinem Arbeitgeber ein Arztzeugnis vorweisen. Solltest du während deinen Ferien krank sein, so gelten die Krankheitstage nicht als Ferientage. Du musst allerdings die Krankheitstage melden und ebenfalls ein Arztzeugnis als Beweis vorlegen. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, schuldet dir dein Arbeitgeber - sofern du mehr als drei Monate in seinem Betrieb gearbeitet hast - für eine bestimmte Zeit Lohn. Die Dauer dieser Zeit hängt von deinen Dienstjahren ab. Im ersten Jahr hast du, wenn nicht anders geregelt, drei Wochen Anrecht auf Lohn.

FERIEN

Bis zu deinem 20. Geburtstag hast du das Recht auf fünf Wochen Ferien pro Jahr, nachher auf vier Wochen. Denk daran, dass bei Temporärarbeit, Hilfsarbeit oder Arbeitseinsätzen auf Abruf die Ferien ausbezahlt werden, das heisst du bekommst anstelle von Ferien mehr Lohn.

ZUSÄTZLICHER URLAUB, WENN DU DICH ENGAGIERST

Bis zu deinem 30. Geburtstag kannst du zusätzlich eine Woche unbezahlten Jugendurlaub bekommen. Das gilt aber nur, wenn du als Organisator oder Leiterin etwas Kulturelles, Soziales oder Sportliches mit Jugendlichen unternimmst. Beispielsweise dann, wenn du ein Pfadilager oder ein ausserschulisches J+S Lager mitleitest.

FEIERTAGE

Es gibt Feiertage, an denen du nicht arbeiten musst. Das teilweise variiert von Kanton zu Kanton. Daneben gibt es aber auch gesetzliche Feiertage, die für alle gelten. Anrecht auf Abwesenheit hast du auch, wenn z.B. ein Todesfall in deinem engsten Familienkreis eintritt und du an die Beerdigung gehen willst. Eine gute Übersicht über das, was dir zusteht, bietet die Website www.rechtsprofi.ch.

WEITERLESEN

Viele rechtliche Infos rund um den Anspruch auf Ferien und Details, die du beachten musst, findest du unter diesem Link.

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