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Warum ein Kapitel über Gesetze? Womöglich denkst du: "Gesetze sind doch lästig - nichts als Verbote und Vorschriften. Wieso kann ich nicht einfach machen, was ich will?" Die Antwort ist einfach: Stell dir eine Gesellschaft vor, die absolut keine Gesetze kennt. Alle können ihre Gelüste ausleben, wie sie wollen, und sich nehmen, was sie wollen. Die Gegenstände sind Freibeute und die Menschen sind Freiwild, das nach Belieben gejagt werden kann. Ziemlich ungemütlich, nicht?
Gesetze haben Vorteile...
In einer solchen Gesellschaft würde nur das Recht des Stärkeren gelten. Unsere Vorfahren aus der Steinzeit regelten vermutlich ihr Zusammenleben nach diesem Gesetz: Die stärkere Sippe stürzte sich mit Gebrüll auf die schwächere, nahm ihr das frisch erlegte Mammut weg und vertrieb sie aus ihrer Höhle.
Aber ist denn das gerecht? Warum sollen Schwächere weniger Rechte haben als Stärkere? Schliesslich können beide nichts dafür, dass sie stark oder eben schwach sind... "So ist halt die Natur", könnte man sagen. Aber wir Menschen haben als einzige Lebewesen auf diesem Planeten die Fähigkeit, über solche Dinge nachzudenken und uns zu überlegen, wie wir die Natur etwas gerechter einrichten könnten. Und so entstanden in allen menschlichen Gemeinschaften Gesetze, und zwar zum Schutz der Menschen nicht nur vor brüllenden Horden, sondern auch davor, auf andere Art unrecht behandelt zu werden - kurz: zum Schutz der Menschen vor sich selber .
Die Gesetze sind von Menschen gemacht - sie sind von Land zu Land verschieden und sie verändern sich mit der Zeit, ebenso wie sich die Menschen selbst ändern.
Gesetze sollen für alle gelten...
Aber Vorsicht: Nicht alle, die sich mit Gesetzen auskennen, leben auch danach. Wer die Gesetze kennt, kennt auch die Gesetzeslücken und schlägt vielleicht für sich Vorteile daraus. Zudem kommt es immer wieder vor, dass gerade Menschen, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen, ihre Machtposition ausnützen. Sie spielen sich manchmal geheime Informationen zu, bereichern sich arglistig, lassen sich bestechen oder bestechen andere, schützen sich gegenseitig davor, dass etwas auffliegt usw. Man spricht in solchen Fällen von Korruption. Je nach Verbreitung und Duldung kann Korruption in einer Gesellschaft verheerende Folgen haben. Korrupte Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie einfache Menschen besonders streng kontrollieren und für kleine Gesetzesbrüche hart bestrafen, gegenüber Mächtigen und Einflussreichen aber viel grössere Gesetzesbrüche durchgehen lassen. Eine menschliche Gesellschaft müsste aber gerade umgekehrt verfahren, nämlich mild sein gegenüber Einfachen, aber streng gegenüber Mächtigen.
Wenn du in diesem Sinn zu einer menschlichen Gesellschaft beitragen willst, dann musst du wach sein und darauf achten, dass einflussreiche Menschen ihre Macht nicht missbrauchen . Freilich solltest du aber bei dir nicht halt machen und auch dich selbst prüfen: Nützt du nicht deine Position zu deinem Vorteil aus? Verlangst du nicht von anderen mehr als von dir selber? Setzt du dich nicht über den Willen anderer hinweg?
Und wo bleibt deine Freiheit? - Du bist ein freier Mensch. Du hast auch die Freiheit, gegen die Gesetze zu verstossen - aber dann musst du mit unangenehmen Folgen rechnen [siehe auch: Strafen]. Die Verantwortung für dein Leben trägst du allein. Du musst entscheiden, was für dich gut ist und was nicht. Diese Freiheit ist etwas Grossartiges - und gleichzeitig eine riesige Herausforderung.
Schweizer Verfassung
Die Schweizer Verfassung hält die grundlegenden Menschenrechte fest. Einige davon sind:
(A) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Es spielt also keine Rolle, wie viel Geld und Einfluss jemand hat... für alle gilt das gleiche Gesetz, und alle werden vor dem Gesetz gleich behandelt.
(B) Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit. Kein Mensch darf zudem gefoltert oder auf andere Art grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden.
(C) In der Schweiz sind die Meinungs-, Glaubens- und Informationsfreiheit gewährleistet. Du darfst also denken und glauben, was du willst, und darfst deine Meinung frei äussern und verbreiten. Eine Ausnahme: Du darfst nicht menschenverachtendes Gedankengut - zum Beispiel rassistische Gedanken - verbreiten.
(D) Jeder Mensch hat das Recht auf eine Privatsphäre. Niemand darf sich einfach so in dein Leben einmischen und zum Beispiel deine Post oder deine Telefongespräche kontrollieren.
Diese Rechte und Freiheiten stehen nicht nur dir, sondern auch deinen Mitmenschen zu. Sie scheinen dir vielleicht selbstverständlich. Aber sie gelten nicht in allen Ländern und werden auch in der Schweiz immer wieder verletzt.
Unsere wichtigsten Gesetze
(A) Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die privaten Beziehungen. Es legt alles fest, was mit Heirat und Scheidung, Eltern und Kindern, Besitz und Erbschaft zu tun hat. [siehe auch: Familie]
(B) Das Obligationenrecht (OR) regelt das wirtschaftliche Leben. Es bestimmt alles, was mit Firmen und Verträgen zusammenhängt. Die wichtigsten Verträge sind Miet-, Kauf- und Arbeitsverträge. [siehe auch: Arbeit]
(C) Das Strafgesetzbuch (StrGB) bestimmt die verschiedenen Arten von Verstössen - Übertretungen, Vergehen und Verbrechen - und die Art, wie sie bestraft werden. [siehe auch: Polizei und Strafverfahren]
(D) Das Strassenverkehrsgesetz ordnet alles, was sich auf öffentlichen Strassen und Plätzen abspielt. Es betrifft nicht nur Motorfahrzeuge, sondern auch Fahrräder, Fussgängerinnen und sogar Reiter. [siehe auch: Polizei]
(E) Das Betäubungsmittelgesetz (BMG) hält fest, welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten und wie damit umgegangen werden soll. [siehe auch: Gesundheit]
Wenn du ein Gesetzbuch aufschlägst, merkst du bald, dass die Texte ziemlich kompliziert sind. Das liegt daran, dass alle möglichen Fälle und Sonderfälle berücksichtigt werden müssen. Du findest also eine Flut von Artikeln und Paragraphen mit unzähligen Unterabschnitten.
Es ist für dich mühsam, im Gesetzesdschungel das zu finden, was dich betrifft. Die folgende Übersicht zeigt dir, was für dich - je nachdem wie alt du bist - wichtig ist.
Übersicht: deine Rechte und Pflichten
Vor deinem 10. Geburtstag: Du bist ein Kind und hast das Recht auf Gesundheit, Fürsorge und Bildung. Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen und angehört zu werden, und zwar in allem, was dich betrifft. [siehe auch: Rechte des Kindes] Du bist noch nicht strafmündig, fällst also nicht unter das Jugendstrafrecht. Wenn es Schwierigkeiten in deiner Familie gibt, kann die Vormundschaftsbehörde an deinem Wohnort die Verantwortung für dich übernehmen. Vom 10. bis zum 18. Geburtstag: Du bist verantwortlich für Schäden, die du absichtlich verursacht hast. Wenn du eine Straftat begehst, kann dir die Jugendanwaltschaft einen Verweis erteilen, eine Arbeit auferlegen, dich büssen oder sogar einschliessen. In schlimmen Fällen kann sie dich in ein Erziehungsheim, ab 17 Jahren in eine Arbeitserziehungsanstalt einweisen. [siehe auch: Strafen] Ab deinem 13. Geburtstag: Du kannst während einigen Stunden pro Woche kleinere Arbeiten erledigen und dir ein wenig Taschengeld verdienen. [siehe auch: Arbeit] Ab deinem 14. Geburtstag: Du darfst den Führerausweis für Töffli und Traktoren erwerben. Du darfst aber erst Töffli oder Traktor fahren, wenn du die Prüfung bestanden hast. [siehe auch: Verkehrsmittel, Töffli] Ab deinem 16. Geburtstag: -Du hast die sexuelle Volljährigkeit erlangt. Das heisst, du kannst nun sexuelle Beziehungen zu allen Menschen eingehen, die nicht mehr als drei Jahre jünger sind als du. [siehe auch: Schutzalter, Sexualität, sexuelle Gewalt] -Du kannst frei darüber bestimmen, für welche Religion du dich einsetzen möchtest oder ob du gar keiner Religion angehören willst. [siehe auch: Religion] -Du darfst Restaurants und Discos nach 21 Uhr besuchen und Bier und Wein kaufen. Ab deinem 18. Geburtstag: Du bist volljährig. Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nichts mehr zählt. [siehe auch: Familie] Du hast jetzt folgende Rechte: (A) Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z.B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw. (B) Du hast als Schweizerin das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden. (C) Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125ccm) und Autos erwerben. [siehe auch: Verkehrsmittel, Auto] (D) Du kannst heiraten. (E) Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert. (F) Du darfst auch starke alkoholische Getränke (über 15%) konsumieren. [siehe auch: Gesundheit] Mit 19 Jahren: (A) Wehrpflicht: Als Schweizer trittst du in die Armee ein. [siehe auch: Militär] (B) Steuerpflicht: Sobald du einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachgehst, musst du Steuern bezahlen. (C) Du kannst selbst ein Post- oder Bankkonto eröffnen und bist persönlich verantwortlich dafür.
Schutzalter
Im Strafgesetzbuch sind auch die sexuellen Beziehungen geregelt. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Man geht davon aus, dass Kinder unter 16 Jahren noch nicht reif genug sind, über ihre sexuellen Beziehungen ganz allein zu bestimmen. Deshalb will man sie davor schützen, dass sie von Erwachsenen ausgenützt werden.
(A) Jeder Erwachsene, der mit einem Kind unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Er darf das Kind auch nicht dazu verleiten, sich vor ihm nackt auszuziehen und zu onanieren oder mit anderen Kindern Sex zu machen. Ebensowenig darf er dem Kind seine Geschlechtsteile zeigen und vor ihm onanieren oder mit jemand anderem Sex machen (siehe auch: Sexuelle Gewalt).
(B) Jede Erwachsene, die einem Kind unter 16 Jahren Sexfilme oder -magazine zeigt oder sie ihm zugänglich macht, wird bestraft.
(C) Sex ist ebenfalls verboten, wenn eine Jugendliche unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie z.B. seine Schülerin, Lehrtochter oder Angestellte ist. Dieses Gesetz will verhindern, dass die Macht, die der Erwachsene durch seine höhere Stellung hat, ausgenützt wird.
(D) Sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen sind nicht verboten, wenn ihr Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. Das heisst mit anderen Worten: Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen - ganz egal, wie alt du bist. [siehe auch: Sexualität]
Rechte des Kindes
Seit dem Juni 1994 gehört die Schweiz zu den Ländern, die das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterschrieben haben. Man hat offenbar gemerkt, dass Kinder auch Menschen sind und deshalb die allgemeinen Menschenrechte auch für Kinder gelten müssen.
Im UNO-Übereinkommen wird einerseits der Schutz des Kindes bekräftigt, und die Pflichten der Eltern gegenüber dem Kind sind festgehalten. Andererseits steht aber auch, dass das Kind im Lauf seiner Entwicklung mehr und mehr Rechte bekommen soll. Es soll nach und nach Verantwortung für sich und sein Leben übernehmen können.
Das Kind hat folgende Rechte:
(A) Das Recht, dass seine Meinung berücksichtigt wird. In allen Fragen und Angelegenheiten, die das Kind betreffen, darf es seine Meinung frei äussern und - wichtig! - die Meinung muss berücksichtigt werden.
(B) Das Recht mitzureden. Das Kind darf seine Wünsche mitteilen. Zudem hat es das Recht, informiert zu werden und verschiedene Ideen und Meinungen kennenzulernen.
(C) Das Recht, sich mit anderen zusammenzutun. Kinder dürfen sich vereinigen und an Versammlungen teilnehmen oder selber Versammlungen veranstalten.
Wenn du das Gefühl hast, dass dir oder anderen Kindern diese Rechte nicht zugestanden werden, kannst du dich an eine Jugendberatungsstelle wenden oder die Nummer 147 wählen. [siehe auch: Freizeit, Politik]
Verkehrsmittel
Hier findest du das Wichtigste, was du im Zusammenhang mit den verschiedenen privaten Fortbewegungsmitteln wissen solltest und was dich interessieren könnte. Wenn du weitere Informationen brauchst, dann wende dich an die Motorfahrzeugkontrolle (MFK)/Strassenverkehrsamt oder an einen Polizeiposten. Unter 14 Jahren: Du darfst noch keine Motorfahrzeuge führen. Du darfst aber alles benützen, was keinen Motor hat, z.B. Velos, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Skateboards, Seifenkisten usw. Beachte aber folgendes: Das Velo ist das einzige dieser Fahrzeuge und Geräte, das sich für den Verkehr eignet. Es hat nämlich gute Bremsen, verschiedene Rückstrahler und lässt sich sicher lenken. Zudem hast du eine Velovignette und bist so gegen Schäden versichert, die du andern zufügst. (B) Du bist dafür verantwortlich, dass an deinem Velo alles funktioniert und dass du eine aktuelle Velovignette hast. Besonders die Bremsen und das Licht sind wichtig. Du kannst von der Polizei angehalten und ermahnt oder gebüsst werden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. (C) In der 4. bis 6. Primarschulklasse machst du die Fahrradprüfung. Du lernst die wichtigsten Verkehrsregeln und Signale kennen und übst das Fahren im Verkehr. Wann du mit dem Velo auf die Strasse darfst, können deine Eltern entscheiden. Es wird aber empfohlen, dass du erst nach der Fahrradprüfung mit dem Velo zur Schule gehst, besonders dann, wenn auf deinem Schulweg viel Verkehr ist. (D) Der Velohelm schützt dich vor schweren Kopfverletzungen - aber natürlich nur, wenn du ihn trägst. Mit Inline-Skates und Skateboards, Scooter und ähnlichen Geräten darfst du nicht in den Verkehr. Du darfst damit aber auf Strassen fahren, wo wenig Verkehr ist - z.B. in Wohnquartieren. Achte dabei auf folgendes: (A) Trage immer Knie-, Handgelenk-, Ellenbogenschoner und einen Helm. (B) Bevor du grosse Fahrten unternimmst, solltest du die Grundtechniken des Stürzens, Bremsens und Fahrens lernen. Frage jemanden, der schon gut rollt. (C) Fahre nie auf nassem Belag. Die Rutschgefahr ist zu gross. Achte zudem auf Risse, Unebenheiten, Steinchen, Dreck, Laub und Öllachen. (D) Auf dem Trottoir haben die Fussgänger immer den Vortritt. Fahre vorausschauend, bremsbereit und in kontrolliertem Tempo. (E) Verhalte dich rücksichtsvoll gegenüber Menschen und Tieren. Mit 14 Jahren: Mit 14 Jahren darfst du die Töffliprüfung (Kategorie M) und die Traktorprüfung machen. Das Töffli oder Mofa: Mit dem Töffli (MOFA) gewinnst du ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit. Aber du musst vorher eine theoretische Prüfung machen. Dazu gehst du so vor: (A) Du brauchst zuerst ein Gesuchsformular. Ein solches bekommst du bei der Einwohnerkontrolle oder der Motorfahrzeugkontrolle (MFK)/ dem Strassenverkehsamt. (B) Dieses Gesuchsformular füllst du aus. Du kannst ankreuzen, ob du das Lernmaterial haben willst oder nicht. Oft kannst du sie von einem Freund, der die Prüfung schon gemacht hat, ausleihen. Es gibt sie auch auf CD-ROM. (C) Lasse das Gesuch von deinen Eltern unterschreiben und schicke es an die MFK. (D) Als Brillenträgerin musst du einen Sehtest beilegen, den du in einem Optik-Fachgeschäft machen lassen kannst. (E) Wenn du das Gesuch abgeschickt hast, bekommst du das Aufgebot für die Prüfung zusammen mit einer Rechnung. Der Traktor: Für die Traktorprüfung (Kategorie G) musst du ebenfalls nur eine theoretische Prüfung ablegen. Dem Gesuch legst du einen Sehtest, eine Schriftenbestätigung, die du auf der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde bekommst, und 2 Passfotos bei. Für die Traktorprüfung brauchst du mehr theoretisches Wissen. Mit dem Ausweis der Kategorie G darfst du automatisch auch Töffli fahren, mit dem Töffli-Ausweis aber nicht Traktor. Mit 16 Jahren: Du darfst Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Kategorie F, Unterkategorie A1) führen, also zum Beispiel: Roller und Motorräder bis 50cm³ Hubraum, aber auch gewisse Kleinautos. Dazu musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Für die theoretische Prüfung musst du ein Gesuch mit Sehtest und Bestätigung betr. Nothelferkurs vollständig ausgefüllt zusammen mit einer neueren farbigen Passfoto (Format 35x45 mm) einreichen. Gesuche werden höchstens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters entgegen genommen. Du musst persönlich vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto vorlegen. Du bekommst den Lernfahrausweis, der 12 Monate gültig ist, erst nach der bestandenen Theorieprüfung. Mit 18 Jahren: Jetzt darfst du die Autoprüfung (Kategorie B) und die Prüfung für Motorräder bis zu 125cm³ (Kategorie A1) machen.
Autoprüfung: Die Autoprüfung besteht aus zwei Teilen, einem theoretischen und einem praktischen. Hier die wichtigsten Hinweise: -Nothelfer Kurs: Du besuchst einen Nothelfer-Kurs. Da lernst du, wie du dich verhalten musst, wenn du an einen Unfall gerätst, und wie du Verletzten erste Hilfe leisten kannst. Den Nothelfer-Kurs kannst du schon vor deinem 18. Geburtstag machen. Am Schluss des Kurses erhältst du eine Bescheinigung, die 6 Jahre lang gültig ist. -Theorieprüfung und Lernfahrausweis: Nach bestandener Theorieprüfung, wird der Lernfahrausweis Kategorie B erteilt. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt wenn dreimal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden wurde und das Strassenverkehrsamt die Fahreignung des Bewerbers verneint . Mit dem Lernfahrausweis darfst du bereits erste Fahrversuche unternehmen. Es muss dich dabei jemand begleiten, der seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat. -Fahrstunden: Fahrstunden bei einem Fahrlehrer sind nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. An der praktischen Prüfung wird auf korrektes Fahren geachtet. Dazu gehören Bewegungsabläufe und verschiedene Einzelheiten, die du von Anfang an korrekt einüben solltest. Wenn du das nicht tust, hast du geringe Chancen, die praktische Prüfung zu bestehen. Wer den Führerausweis der Kategorie B erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde (mindestens 8 Std.) ausweisen können. Den Kurs kannst du erst besuchen, wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist. -Die praktische Führerprüfung: Mit der praktischen Führerprüfung wird festegestellt ob du fähig bist, ein Auto unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsnehmer zu führen. -Führerausweis auf Probe: Nach bestandener Führerprüfung wird dir der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) per Post zugestellt. Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kat. A oder Kat. B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Motorradprüfung: Für die Prüfung für Motorräder bis höchstens 11 kW (Kategorie A1) musst du ebenfalls eine Theorieprüfung ablegen, falls du diese nicht schon für den Ausweis der Kategorie B gemacht hast. Du besuchst einen obligatorischen Grundkurs von zwei Halbtagen, wo du die Technik des Motorradfahrens in Theorie und Praxis lernst. Erkundige dich bei einer Fahrschule. Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird deine Fahrtechnik (sichere Handhabung der Maschine, d.h. bremsen, Kurven fahren, langsam fahren usw.) geprüft, im zweiten dein Fahrverhalten im Verkehr.
Weitere Informationen: Weiterführende Informationen bekommst du auf der Motorfahrzeugkontrolle/dem Strassenverkehrsamt. Es gibt für jede Kategorie Merkblätter mit den genauen Angaben zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen. Einen Überblick über die verschiedenen Kategorien findest du unter: www.pom.be.ch |
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