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Pseudonym: |
F / 1991 |
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Datum Frage: |
21/06/2010 |
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Thema: |
Schule + Job |
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Themenbereich: |
Bewerbung |
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Titel: |
Jobsuche: Sind telefonische Anfragen aufdringlich? |
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Frage: |
Hallo Tschau
Ich habe eine Lehre abgeschlossen und möchte mich jetzt um eine Festanstellung bewerben. Nun habe ich im Internet geschnüffelt und alle Adressen herausgeschrieben, welche eine Stelle anbieten. Nun habe ich auch attraktive Büros herausgenommen, welche aber nichts von einer freien Stelle veröffentlichten. Darf ich da trotzdem anrufen und nach einer Stelle fragen oder ist das zu aufdringlich?
Besten Dank |
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Antwort: |
Liebe -Nadine-
Toll, dass du dich intensiv um einen Job bemühst. Sicher sind die Chancen nun dort am grössten, wo es auch offene Stellen hat. Doch wenn man auf einen Betrieb gestossen ist, der einem fasziniert, dann darf man sich durchaus auch dort bewerben. Man nennt dies eine sogenannte Blind-Bewerbung.
Du fragst nun, ob man solche Anfragen auch telefonisch machen kann oder ob dies als aufdringlich interpretiert werden könnte. Die Antwort lautet: Dies kommt sehr auf das Unternehmen, respektive den Personalverantwortlichen an. Einige finden dies vielleicht initativ und mutig, andere können sich auch gestört fühlen und würden es vorziehen, wenn eine solche Blind-Bewerbung schriftlich erfolgen würde.
Du siehst, eine generelle Aussage lässt sich also nicht machen. Falls du dich für das Telefonieren und gegen die schriftliche Blind-Bewerbung entscheidest, so solltest du beim Anrufen unbedingt gleich zu Beginn fragen, ob dein Anruf gelegen kommt, und dass jederzeit zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal anrufen können.
Infos zum Schreiben einer erfolgreichen Bewerbung findest du auch hier:
http://www.berufsberatung.ch/dyn/1430.aspx
http://www.karrierefuehrer.de/bewerbung/blindbewerbung.html
Viel Erfolg und alles Gute, dein Tschau |
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