Pseudonym: M / 1992   
  Datum Frage: 23/07/2008  
  Thema: Wohlsein  
  Themenbereich: Freizeit  
  Titel: Musikdownload, wie ist das Recht  
  Frage: Hallo Tschau - Team Ich habe eine rechtliche Frage, weiss nicht ganz ob ich hier richtig bin, aber stelle sie trotzdem mal, da ich denke das diese Frage auch viele andere Jugendliche beschäftigt. Wie ist das eigentlich mit dem Downloaden von Musik Dateien aus dem Internett. Das Schwweizer Gesetz ist relativ schwammig und ich komme nicht ganz weiter. Wie ist es genau geregelt, wann ich Musik legal downloaden darf, und ab wann mache ich mich strafbar? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Liäbä Gruäss  
       
  Antwort: Hallo dom92

Die rechtliche Situation rund ums downloaden und uploaden ist relativ unklar und wie du das auch richtig siehst, eher verwirrend.

In der Herbstsession hat die Nationalversammlung über das Urhebergesetz aus dem Jahre 1992 verhandelt und Änderungen beschlossen. Es ist so, dass der Download von Musik für den Eigengebrauch aus dem Internet straffrei ist. Was man nicht darf, ist urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme selber im Internet anzubieten. Das ist illegal und strafbar.
Der Konsumentenschutz hat dazu eine kleine Broschüre geschrieben. Da kannst du alles im Details nachlesen: http://www.konsumentenschutz.ch/files/pdfs/communiques/07_04_handlungshilfe_musikdownload.pdf

Zu bedenken ist aber auf jeden Fall, dass bei einem Download von Dateien bereits wieder ein Upload stattfinden kann (bei Tauschbörsen und ähnlicher Software), was strafbar ist. Auch kannst du dir nicht sicher sein, was für Schadsoftware (Viren, Trojaner, usw.) durch die Musik sonst noch auf deinen Computer gelangt.

Ebenfalls ist das Gesetz in diesem Bereich im Wandel, das bedeutet, dass bald wieder Gesetzesänderungen kommen können.

Alles Gute, dein Tschau