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Pseudonym: |
M / 1990 |
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Datum Frage: |
26/01/2008 |
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Thema: |
Schule + Job |
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Themenbereich: |
Geld |
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Titel: |
Ausziehen und Finanzen |
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Frage: |
Hej. Ich möchte gerne wissen wie es aussieht, wenn ich im Sommer, wenn ich 18 werde, ausziehen will. Ich befinde mich noch in der Ausbildung, besuche die HMS in La Neuveville. Meine Mutter erhält Alimente für mich (von meinem Vater.) Werden diese nach meinem 18. Geburtstag weiterhin bezahlt? Und kann ich anspruch darauf erheben? Vielleicht sogar ein Stipendium beantragen, um mein Wohnwunsch zu finanzieren? Wir würden zu 4. in einer WG in La Neuveville wohnen. Nun, was meint ihr? was gibts da für Möglichkeiten? Ich dankle im Voraus für die Antwort. MfG |
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Antwort: |
Lieber Mr.Hyde
Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die sogenannte Unterhaltspflicht der Eltern regeln. Die Unterstützungspflicht von Eltern ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert. Dort sagt der Art. 277, dass die Unterstützungspflicht von Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren dauert. Wenn du bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Erstausbildung absolviert hast, setzt sich die Unterhaltspflicht deiner Eltern fort, bis du eine solche abgeschlossen hast.
Grundsätzlich werden Unterhaltsbeiträge für Kinder in einem Unterhaltsvertrag zwischen getrennten Eltern geregelt.
Da du mit 18 volljährig sein wirst, kannst du auch von Zuhause ausziehen, aber deine Eltern (oder deine Mutter) müssen dir nicht eine Wohnung oder ein WG Zimmer zahlen, wenn es noch zumutbar ist, dass du zu Hause wohnst. Und wenn du nun in gegenseitigem Einverständnis ausziehen würdest, können sie mitbestimmen, was für eine Wohnform sie mitfinanzieren würden. Also gilt es hier, möglichst das Gespräch mit deiner Mutter zu suchen, damit ihr eine Lösung findet, die für alle stimmig ist.
Die folgenden Links können dir sicher zu Fragen der Finanzierbarkeit deines selbständigen Wohnens weiterhelfen: www.maxmoney.ch, www.my-money.ch und www.budgetberatung.ch. Auf der letzten Webseite findest du z.B. Budgetbeispiele und hilfreiche Budgetblätter zum Bestellen.
Sollte sich herausstellen, dass ein Auszug die Finanzen deiner Mutter (bzw. Eltern) zu sehr belasten würde, könntet ihr euch (ev. gemeinsam) an eine Beratungsstelle wenden. Eine erste Anlaufstelle könnte dabei die Jugendberatungsstelle sein. Sie befindet sich im Kanton Bern bei der Erziehungsberatungsstelle. Die für dich zuständige Stelle findest du unter: www.erz.be.ch/site/index/beratung/erziehungsberatung/erziehungsberatung-regio.htm
An dieser Stelle können die Beratenden dir auch Adressen und Tipps für das Beantragen eines Stipendiums geben.
Ich wünsche dir viel Glück
Liebe Grüsse
dein tschau |
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