Thema : Beziehungen  
  Themenbereich : Verliebtsein  
  Titel : Schutzalter  
  Frage : Hallo tschau team habt ihr schöne festtage gehabt? Ich hab da mal ne frage! Die schwester der freundin meines besten kolegen ist 15 und wird in 8 monaten 16 und ich bin 21 die freundin meines kolegen und mein kolege versuchen mich mit ihr zusamen zu bringen! Ich merke auch langsam das ich ein gutes gefül habe wen ich mit ihr unterwegs bin! Wen daraus mehr entschtehen würde mach ich mich strafbar wegen verführung eines minderjärigen im schutzalter? Bitte antwortet schnel danke schön! Mfg  
       
  Antwort : Lieber Rocco si fredi Es ist gut und sehr wichtig, dass du dich zum Thema Schutzalter informieren willst. Das Mädchen ist mit seinen 15 Jahren noch im Schutzalter. Erst wenn sie 16 Jahre alt geworden ist, ist sie dann nicht mehr im Schutzalter. Dieses Schutzalter besagt, dass man bis zum 16. Geburtstag keine sexuelle Beziehung mit jemandem haben darf, der 3 Jahre (oder mehr) älter ist als man selber. Entscheidend ist also, dass es nicht drei Jahre (oder mehr) Altersunterschied sein dürfen, solange der/die Jüngere noch keine 16 Jahre alt ist. Das Gesetz geht davon aus, dass Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren noch nicht in der Lage sind, die Tragweite einer sexuellen Handlung mit einem Erwachsenen abzuschätzen. Wenn jemand unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung begeht mit einer Person, die mindestens 3 Jahre älter ist als sie, dann macht sich die erwachsene Person strafbar und nicht umgekehrt. Unter einer sexuellen Handlung/Beziehung versteht man nicht bloss Geschlechtsverkehr oder Petting, bereits Küssen zählt dazu. Bei euch ist nun die Altersdifferenz weit mehr als diese 3 Jahre, nämlich rund 6 Jahre. Die Sorge, die du dir machst, ist also berechtigt. Du darfst von gesetzeswegen mit dem Mädchen keine Beziehung aufbauen, die über reine Freundschaft hinausgeht, solange sie noch nicht 16 Jahre alt ist! Du würdest dich dadurch strafbar machen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) steht unter dem Titel «Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen» im Artikel 187, was dies für Folgen haben kann: "Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." Anzeigen dürften in einem solchen Fall beispielsweise deine Eltern, Lehrer, Nachbarn oder einfach jemand, der von dieser Geschichte etwas mitbekommen hat. Dein Lehrer und deine Eltern würden sich strafrechtlich sogar verantwortlich machen, wenn sie zulassen, dass unter Sechzehnjährige sexuelle Handlungen mit Erwachsenen haben. Sobald sie allerdings 16 Jahre alt geworden ist, steht einer Beziehung nichts mehr im Wege. Liebe Grüsse dein Tschau